In Zusammenarbeit mit der BDV-Mitgliedsfirma Linde Gas hatte der Bundesverband der Deutschen Vending- und Automatenwirtschaft (BDV) vor einiger Zeit Sicherheitshinweise für Druckgasbehälter entwickelt. Dabei geht es um die Aufstellung und den Betrieb von Druckgasbehältern an Wasserspendern / Schankanlagen sowie den Transport von Druckgasbehältern. Diese Sicherheitshinweise sind jetzt aktualisiert worden.
In dem Teil “Aufstellung und Betrieb von Druckgasbehältern an Wasserspendern/Schankanlagen” ist in dem Kapitel “Lagerung und Betrieb von Druckgasflaschen” folgender Satz ergänzt worden: “Gase zur Verwendung in/mit Lebensmitteln müssen als lebensmittelgeeignet gekennzeichnet sein.”
Immer wieder Änderungen bei gesetzlichen Bestimmungen
Im Übrigen wurde auf Bitte der Firma Linde Gas in der Schlussbemerkung des Merkblatts ergänzt, dass gegen das Unternehmen keine Ansprüche geltend gemacht werden können, wenn und soweit die Hinweise in dem Merkblatt nicht den aktuell geltenden Vorschriften entsprechen sollten.”
Dieser Hinweis bezieht sich darauf, dass es immer wieder zu Änderungen bei den gesetzlichen Bestimmungen kommen kann. Das Merkblatt “Sicherheitshinweise” kann in der aktualisierten Form bei der BDV-Geschäftsstelle (b.schoenen@bdv-vending.de) bezogen werden.
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Quelle: BDV intern