Das „Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen“ (ESUG) stellt Unternehmen ein effektives Verfahren zur Krisenbewältigung bereit. Damit ist auch Caterer Stockheim die zukunftsfähige Restrukturierung geglückt. (Von Utz Brömmekamp)
Die Zahlen wirken zu Recht durchaus beängstigend: Auch im vergangenen Jahr beantragten in Deutschland wieder rund 20.000 Unternehmen ein Insolvenzverfahren. Viele dieser Unternehmensschicksale nehmen ein trauriges Ende. Denn viele insolvente Betriebe werden entweder liquidiert oder verkauft. Viele Traditionsunternehmen verschwinden auf diese Weise vom Markt, zahlreiche Arbeitsplätze werden auf diese Weise vernichtet. Dabei gibt es echte Alternativen: Tausende insolvenzgefährdete oder insolvenzreife Unternehmen wären zu retten, wenn sich die Verantwortlichen rechtzeitig mit einer Sanierung unter Insolvenzschutz auseinandersetzen würden. Allerdings meiden viele Unternehmen überhaupt ein gerichtliches Verfahren und melden erst Insolvenz an, wenn auch die letzten finanziellen Reserven erschöpft sind. Hier setzt das ESUG (Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen) an, mit dem der Gesetzgeber die Stigmatisierung der Insolvenz überwinden und Unternehmen in einer Krisensituation den Weg ebnen will, sich über eine Insolvenz zu sanieren.
Stockheims Entscheidung für die Eigenverwaltung
Wie eine Sanierung unter Insolvenzschutz in der Praxis erfolgreich funktionieren kann, zeigt das Beispiel des Düsseldorfer Traditionscaterers Stockheim. Nachdem sich dort eine Krise andeutete, leitete das Management bereits im Jahr 2016 Maßnahmen ein, um die Kosten in der Unternehmensgruppe zu senken. Zuvor hatte der überraschende Verlust einiger Großaufträge, unter anderem am Flughafen Düsseldorf und in Hamburg, zu Umsatzeinbußen im deutlich zweistelligen Prozentbereich geführt. Die vorhandenen Strukturen aus Personal und Verwaltung waren für den verbliebenen Umsatz zu kostenintensiv geworden. Auch wenn die im Jahre 2016 durch die Geschäftsführung angestoßenen Sanierungsmaßnahmen zu wirken begannen, war im Folgejahr zu konstatieren, dass dies leider nicht ausreichen würde. Inzwischen hatte sich die Liquiditätslage der Gruppe dramatisch angespannt. Nach eingehender Beratung durch die Düsseldorfer Wirtschaftskanzlei und Unternehmensberatung Buchalik Brömmekamp entschied sich die Leitung der Stockheim-Gruppe im Mai 2017 dafür, beim Amtsgericht/Insolvenzgericht Düsseldorf für fünf Unternehmen der Gruppe einen Antrag auf Einleitung eines vorläufigen Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung zu stellen.
Ablauf des Verfahrens
Es handelt sich dabei nicht um eine Insolvenz im klassischen Sinne, sondern um ein Sanierungsverfahren mit dem Ziel des Unternehmenserhalts und der Unternehmensfortführung im Interesse aller Beteiligten. Die Geschäftsführung der Gastrogruppe blieb weiterhin im Amt und führt die Sanierungsmaßnahmen selbstständig durch. Während des Eigenverwaltungsverfahrens wurde sie durch das Insolvenzgericht, einen Gläubigerausschuss sowie durch den erfahrenen Sachwalter Dr. Biner Bähr beaufsichtigt, um etwaige missbräuchliche Gestaltungen zu Lasten der Gläubiger zu verhindern.
Unsere Autoren
Dr. Utz Brömmekamp ist seit 1989 Rechtsanwalt und seit 2002 geschäftsführender Gesellschafter der Wirtschaftsrechtskanzlei und des Beratungsunternehmens Buchalik Brömmekamp (Düsseldorf, Berlin, Dresden, Frankfurt Stuttgart). Bozidar Radner ist Diplom-Betriebswirt und seit 2007 geschäftsführender Gesellschafter der Buchalik Brömmekamp Unternehmensberatung GmbH. Buchalik Brömmekamp hat seit Inkrafttreten des ESUG in 2012 rund 150 Unternehmen erfolgreich durch eine Eigenverwaltung begleitet (www.buchalik-broemmekamp.de).
Lesen Sie den vollständigen Artikel in der Januar-Ausgabe 2019 von CATERING MANAGEMENT.