Die Koalition erkennt in ihrem Beschluss zur Nationalen Diabetes-Strategie die Adipositas als schwere Erkrankung an, die einer leitliniengerechten Regelversorgung bedarf. Folgen muss jetzt die Festschreibung des Heilmittels Ernährungstherapie für diese Indikation, fordert VDD-Präsidentin Uta Köpcke.
Das war lange überfällig: Die Nationale Diabetes-Strategie, die der Deutsche Bundestag Mitte Juli beschlossen hat, stellt die Weichen für eine Veränderung bei der Prävention von schweren nichtübertragbaren Krankheiten und nimmt damit auch die Adipositas in den Fokus von Prävention und Therapie. Adipositas (schwere Fettleibigkeit mit einem Body-Mass-Index ab 30) gilt als wichtigster Risikofaktor für die Entwicklung eines Diabetes Typ 2: Laut Weißbuch Adipositas ist das Risiko für Typ-2-Diabetes bei adipösen Menschen im Vergleich zu normalgewichtigen Menschen um mehr als das Sechsfache erhöht. Im Koalitionsantrag zur Nationalen Diabetesstrategie[1] wurde jetzt erstmals vorschlagen, eine leitliniengerechte Regelversorgung für Adipositas Grad 1 bis 3 zu etablieren. Die Bundesregierung wird darin u.a. aufgefordert:
„Darauf hinzuwirken, dass eine individuelle, multimodale und interdisziplinäre Versorgung von Menschen mit Adipositas Grad 1 bis 3 in der vertragsärztlichen Versorgung zu Lasten der Krankenkassen ermöglicht und eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Krankenbehandlung sichergestellt wird. Es ist in diesem Zusammenhang auch zu prüfen, ob der Gemeinsame Bundesausschuss beauftragt werden sollte, eine Richtlinie über die multimodale und interdisziplinäre Versorgung von Menschen mit einem krankhaften Übergewicht (Grad 1 bis 3) zu beschließen.“[2]
Weitere Schritte müssen folgen
Der Verband der Diätassistenten – Deutscher Bundesverband begrüßt diese Entscheidung sehr, auch wenn mit dem Beschluss des Bundestages vorerst nur eine Absichtserklärung verbunden ist und noch kein Gesetzesvorhaben. Nichtsdestotrotz haben die langen Bemühungen um die Anerkennung der Adipositas als schwerwiegende Erkrankung damit einen wichtigen Etappensieg errungen. „Aber jetzt müssen weitere Schritte folgen“, sagt Uta Köpcke, Präsidentin des VDD. Eine leitliniengerechte Regelversorgung muss eine auf die Bedingungen der Person und ihres Umfeldes abgestimmte Ernährungstherapie inklusive Ernährungsassessment, Stellen der Ernährungsdiagnose und Formulierung individueller Therapieziele gemeinsam mit den Patienten umfassen. Nur durch die Planung und das Durchführen der auf Bedarf und Bedürfnisse abgestimmten Ernährungsinterventionen durch Fachleute wie Diätassistentinnen wird langfristige Gewichtsreduktion realistisch.
Weiterhin ist die Bestimmung von Parametern für Monitoring und Evaluation nötig, um den Erfolg der Ernährungstherapie messbar zu machen. Die ambulante Ernährungstherapie bei Adipositas muss schnellstmöglich in den Heilmittelkatalog des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) aufgenommen werden, um einen gleichberechtigten Zugang aller Patienten zu einer qualitätsgesicherten Ernährungstherapie zu gewährleisten. Sie ist nach Auffassung des VDDs im Interesse der Patienten nicht nur eine medizinische Notwendigkeit und mindert ihren Leidensdruck, sondern wird einen erheblichen Beitrag zur Diabetesprävention und zur Verringerung von Gesundheitskosten leisten.
[1] https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/206/1920619.pdf
[2] Ebd. S. 6