Die Verbraucherschutzminister der Länder haben auf einer Konferenz Anfang Mai in Osnabrück beschlossen, sich für eine rechtsverbindliche Definition der Kriterien für vegetarisch-vegane Produkte einzusetzen. Demnach fordern die Minister die Bundesregierung auf, “ihre Anstrengungen [zu]verstärken, die Kommission in einem baldigen Erlass zu unterstützen.” Damit schließt sich die VSMK einer langjährigen Forderung des VEBU (Vegetarierbund Deutschland) an.
“Die Lebensmittelwirtschaft will mehr pflanzliche Produkte anbieten. Die fehlende Definition steht der weiteren Entwicklung im Wege. Die rechtsverbindliche Klarstellung ist dringend geboten”, erläutert Till Strecker, Leiter Politik und Internationales beim VEBU. Bereits im September 2013 hatte der Bundesrat die Bundesregierung aufgefordert, sich in der EU für rechtsverbindliche Definitionen einzusetzen. Dieses Ansinnen hatte das zuständige Bundesministerium zurückgewiesen. Nun fordern die Länder Berlin erneut auf, tätig zu werden. Der VEBU unterstützt dies. “Das Europäische Parlament und die Regierungen der Mitgliedsstaaten haben gesagt: Wir wollen eine Definition. Das war vor vier Jahren. Es wird endlich Zeit für mehr rechtliche Klarheit darüber, welche Lebensmittel als vegetarisch oder vegan ausgezeichnet werden dürfen. Deshalb schließen wir uns den Forderungen der VSMK an und fordern die Bundesregierung auf, sich gegenüber der EU-Kommission für eine rechtsverbindliche Veggie-Definition einzusetzen”, so Strecker.
Sicherheit bietet das V-Label Menschen die sich bereits heute bewusst ernähren möchten, hilft das V-Label. Es ist ein international geschütztes Gütesiegel zur Kennzeichnung von vegetarischen und veganen Lebensmitteln und Produkten. Es wird als Orientierungshilfe auf Verpackungen sowie Speisekarten eingesetzt. Verbraucher können so beim Einkauf oder im Restaurant auf den ersten Blick erkennen, ob ein Produkt für sie geeignet ist. Das V-Label wird in Deutschland vom VEBU vergeben.