Mit ihrem Schwerpunkt auf Funktionstests und der unabhängigen Zertifizierung stationärer Brandlöschanlagen läutet die Norm DIN EN 16282 eine neue Ära im Brandschutz ein. Sie wird seit Ende Januar umgesetzt.
In Groß-, Restaurant- und Hotelküchen stellen Brände ein erhebliches Risiko dar – in erster Linie für die Gesundheit der Mitarbeiter, doch auch für das Geschäft kann ein Brand gravierende Folgen haben. So ist belegt, dass 80 % aller Unternehmen, die Opfer eines Brands werden, entweder überhaupt nicht wieder öffnen oder binnen 18 Monaten schließen. Zuverlässige Schutzmaßnahmen sind daher für den Schutz von Menschen und Gebäuden, aber auch für einen unterbrechungsfreien Betrieb unverzichtbar.
Bisherige Regelwerke boten zum Schutz von gewerblichen Küchen häufig widersprüchliche Informationen. Die neue EU-Norm EN 16282-7 treibt jedoch die Harmonisierung des Brandschutzes in der Branche voran: mit einheitlicher Gefahrenbewertung, Anforderungen für Wirksamkeitsnachweise sowie Instandhaltungs- und Wartungsrichtlinien.
Teil 7 der EN 16282 befasst sich mit fest installierten Feuerlöschanlagen. Er bietet den technischen Rahmen mit Eckpunkten zur Auslegung der Anlagen zum Schutz unterschiedlicher Kochgeräte, Filter und Abluftanlagen. Die DIN EN 16282-7 ist zwar keine gesetzliche Vorschrift, doch sie setzt einen neuen Maßstab beim Schutz gewerblicher Küchen.
Die neue Norm unterscheidet sich von Vorgängerinnen vor allem darin, dass nunmehr sämtliche Kochgeräte in der Küche, an denen Fette und Öle brennen können, als Brandrisiko betrachtet werden – von der Fritteuse über den Holzkohlegrill bis zum Herd. Die DIN EN 16282-7 empfiehlt geräteübergreifende Löschwirksamkeitstests. In ihr ist auch festgelegt, dass der Prüfungsumfang darzulegen ist, damit nicht getestete Anwendungen und Auslegungen der Löschanlage für bestimmte Geräte eindeutig erkannt werden können. Auch damit weicht der Standard von früheren ab, die sich gewöhnlich nur auf Fritteusen und Lüftungsanlagen beziehen. Damit wird ein wichtiger Punkt berücksichtigt: Die Geräte in gewerblichen Küchen funktionieren nun einmal nicht gleich und bergen deshalb auch unterschiedliche Brandrisiken. Zur Absicherung der Qualität der Löschanlage und ihrer Funktion fordert die Norm zudem Sicherheitstests durch unabhängige Dritte.
Anschaffungskosten zu sparen ist der falsche Weg
Trotz der Risiken, die den unterschiedlichen Küchengeräten innewohnen, spielt der Brandschutz bei der Küchenplanung oft eine untergeordnete Rolle. „Küchenfachplaner sind nun mal keine Brandschutzexperten. Zudem ziehen es Gastronomen von jeher vor, ihr Ausstattungsbudget für den Kauf zusätzlicher oder besserer Geräte zu verwenden oder lieber Kosten zu sparen, als in eine Löschanlage zu investieren. Auch wenn die Einhaltung der neuen Norm sich tatsächlich in höheren Anfangskosten niederschlägt, kann das Geschäft doch erheblich mehr leiden, wenn im Ernstfall eine entsprechende Löschanlage fehlt. Die neuen technischen Empfehlungen sind gerade für Versicherungsunternehmen interessant und werden sich wohl in den Policen für bestimmte Geräte, Vermögenswerte und die Geschäftskontinuität gewerblicher Küchen wiederfinden und so die Branche in neue Bahnen lenken. Was wäre beispielsweise, wenn die Versicherung nach einem Brand nicht oder nur teilweise zahlt, weil die Löschanlage nicht der Norm entspricht?“. Sagt Jan Waldow.
Lesen Sie den gesamten Artikel in der Juli/August-Ausgabe 2018 von CATERING MANAGEMENT.