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Catering Management

BLL: Kritik an genereller Verpflichtung zur Herkunftskennzeichnung bei Lebensmitteln

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By Martina Schneemayer on 20. April 2011 Food & Beverage

Der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL) begrüsst grundsaetzlich den Beschluss des Umweltausschusses des Europäischen Parlaments für eine einheitliche Nährwertkennzeichnung in Europa. Als unpraktikabel und unverhaeltnismäßig kritisiert er allerdings in einer aktuellen Pressemeldung dessen Votum einer umfassenden Verpflichtung zur Herkunftskennzeichnung bei einer Vielzahl von Lebensmitteln und Lebensmittelzutaten. BLL-Hauptgeschaeftsführer Prof. Dr. Matthias Horst bezeichnete die Entscheidung, die Herkunftskennzeichnungsverpflichtung zu verankern, ohne zuvor die Machbarkeit im Rahmen eines Impact Assessment abgeprüft zu haben, als nicht nachvollziehbar: „Neben der Lebensmittelwirtschaft haben auch die Kommission, die Bundesregierung und weitere Mitgliedstaaten eine solche Folgenabschätzung eingefordert. Zunaechst muss geprüft werden, was mit welchem Aufwand zu leisten ist und welchen Nutzen es bringt. Erst dann kann entschieden werden und nicht umgekehrt.“

Lebensmittelwirtschaft fordert „realitätsnahe Gesetzgebung“

Aus Sicht der Lebensmittelwirtschaft muss es nun in den anstehenden Trilogverhandlungen zwischen Kommission, Rat und Europäischem Parlament gelingen, diese Mindestanforderung an eine gute Gesetzgebung zu verankern, die realitätsnah und machbar in der Umsetzung ist. Der Weg zu einer einheitlichen Naehrwertkennzeichnung in der Europaeischen Union wird von der Lebensmittelwirtschaft engagiert mitgegangen. Horst begruesste das Votum des Ausschusses zur Begrenzung der Pflichtkennzeichnungselemente und freien Wahl des Angabenfeldes: „Weniger ist mehr, ist der richtige Ansatz. Die mindestens 36 Pflichtangaben, die das Europaeische Parlament noch in erster Lesung beschlossen hatte, waren schlicht unpraktikabel.“ Die Verordnung sieht in der zweiten Lesung verpflichtende Angaben zum Energiegehalt, Fett, gesaettigten Fettsäuren, Kohlenhydrate, Zucker, Eiweiss, Salz und Transfettsäuren pro 100 Gramm bzw. Milliliter in einem Blickfeld vor. GDA-Angaben (Guideline Daily Amount), d. h. Nährwertangaben in Relation zum Richtwert fuer die Tageszufuhr sowie pro Portion, sollen zusaetzlich freiwillig möglich bleiben. Als überflüssig und verwirrend fuer die Verbraucher erachtet der BLL bei dem Regelungsansatz die Kennzeichnung der Transfettsäuren.

Für kleinere und mittlere Unternehmen

Der Spitzenverband der deutschen Lebensmittelwirtschaft begrüßte eine ganze Reihe weiterer Entscheidungen des Umweltausschusses, die das Ziel der Praktikabilität der Regelung gerade auch für kleinere und mittlere Unternehmen, insbesondere auch des Lebensmittelhandwerks, sicherstellen, wie etwa bestimmte Ausnahmen oder Sonderregelungen zur
Nährwert- und Allergenkennzeichnung

Mehr zum Thema in der kommenden Ausgabe von Catering Management!

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