Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner (CSU) bedauert das Scheitern einer Regelung für das Fleisch von Nachfahren geklonter Tiere. „Die EU-Kommission hat darauf hingewiesen, dass die berechtigten Interessen des Europäischen Parlaments nicht mit dem WTO-Recht in Einklang zu bringen seien“, sagte ein Ministeriumssprecher am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. Er betonte: „In der Debatte um Klonfleisch geht es nicht um etwaige gesundheitliche Risiken (…), sondern es geht um Aspekte des Tierschutzes und der Ethik.“ Bisher sei für Lebensmittel aus geklonten Tieren in der EU aber weder ein Antrag gestellt noch eine Zulassung erteilt worden.
Das Europaparlament war in der Nacht zum Dienstag mit der Forderung nach einem Verbot und strikten Vorgaben zur Vermarktung von Klonfleisch am Widerstand von EU-Staaten und Kommission gescheitert.
Damit können Fleisch und Milch von Nachfahren geklonter Tiere weiter ohne Kennzeichnung verkauft werden. Aigners Sprecher sagte, EU-Staaten, Kommission und EU-Parlament seien sich darin einig, dass der Einsatz geklonter Tiere für die Erzeugung von Lebensmitteln in einer gesonderten Rechtsvorschrift geregelt werden solle. Dabei könnten auch Ethik und Tierschutz angemessen berücksichtigt werden.
EU-Kommission erklärt geklontes Fleisch für ungefährlich
Der Verzehr von Fleisch, Eiern oder Käse von den Nachkommen geklonter Tiere ist laut EU-Kommission ungefährlich. Das hätten wissenschaftliche Untersuchungen eindeutig ergeben, sagte EU-Gesundheitskommissar John Dalli am Dienstag in Brüssel: „Ja, ich würde geklontes Rindfleisch essen.“
„Die derzeitige Situation, in der es keine Kontrolle über Klontechniken und Klone gibt, wird wieder die Regel in Europa sein“, sagte Dalli. Europaparlament, EU-Kommission und Ministerrat hatten sich nicht auf neue Regeln für Klonfleisch einigen können. Daher wird es EU-weit vorerst weder ein Verbot noch eine Kennzeichnungspflicht geben.
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