Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt lehnt einen Vorstoß des Landes Nordrhein-Westfalen ab, per Gesetz gegen die Lebensmittelverschwendung vorzugehen.
„Der Großteil unserer Lebensmittelabfälle entsteht in den Privathaushalten, da können wir mit einem Gesetz nichts erreichen“, sagte der CSU-Politiker der „Saarbrücker Zeitung“. 81,6 kg Lebensmittel pro Verbraucher landen jährlich im Müll. Der Gesetzesantrag für den Bundesrat kam in der vergangenen Woche von Nordrhein-Westfalen und hat das Ziel, Lebensmittelverluste zu vermeiden und entsprechende Abfälle stofflich zu verwerten. Das Ernährungsministerium hielt dem am Freitag in Berlin entgegen, entsprechende Verbote seien kaum zu kontrollieren.
Ein Ministeriumssprecher verwies auf eine von seinem Haus geförderte Studie der Universität Stuttgart, nach der 61 % der Lebensmittelabfälle aus Haushalten stammen, jeweils 17 % von Industrie und Großverbrauchern und nur 5 % vom Handel.
Gästekontrolle: Haben Sie aufgegessen?
Man könne weder reglementieren, ob jemand ein Milchprodukt zuhause früher wegwirft als nötig, noch könne man gesetzliche Regeln gegen Lebensmittelabfälle im Restaurant aufstellen, sagte der Sprecher. „Soll dann jemand im Lokal gucken, ob die Gäste aufgegessen haben?“, sagte der Sprecher. „Das sind Dinge, die sind nicht zu überwachen, die sind nicht zu kontrollieren.“
Wie die „Saarbrücker Zeitung“ berichtet, fordert das rot-grün regierte NRW die Bundesregierung in einem Bundesratsantrag auf, wie in Frankreich, Finnland oder Italien „eine gesetzliche Initiative zur Verringerung der Lebensmittelverluste in Deutschland zu erarbeiten“. Pro Jahr würden mindestens elf Millionen Tonnen Nahrungsmittel weggeworfen. Die Lebensmittelverluste in der Landwirtschaft kämen mit zwei Millionen Tonnen hinzu. In Frankreich etwa sind große Supermärkte dazu verpflichtet, überschüssige Nahrungsmittel zu spenden.
SPD-Verbraucherexpertin Elvira Drobinski-Weiß begrüßte den Vorstoß. „Dem Handel das Vernichten von Lebensmitteln zu untersagen und ihn zur Weitergabe an wohltätige Einrichtungen zu verpflichten, ist ein Schritt in die richtige Richtung“, sagte sie der Zeitung. Dagegen sprach Unionsfraktionsvize Gitta Connemann (CDU) von einem „Wegwerfgesetz“, das einer „Kühlschrank- und Mülleimerpolizei“ gleichkomme. „Aufklärung ist das Zauberwort. Ernährung gehört endlich in alle Lehrpläne“, so Connemann. Der Bundesratsantrag soll am 10. März in der Länderkammer beraten werden.