Laut exklusiven Quellen von Vending Management, wird womöglich bereits zum 1. Januar 2012 ein umfassendes Gesetz in Kraft treten, das Öffnungszeiten für sämtliche Verkaufsautomaten in Deutschland festlegt.
Einzelhändler hätten sich wegen Umsatzeinbußen durch die unbegrenzte Bereitschaft der Automaten beschwert. Zudem würden die Maschinen die nächtliche Kriminalität durch Ausgabe von koffein- und alkoholhaltigen Getränken in Kombination mit Zigaretten steigern. Wird das Gesetz tatsächlich ratifiziert, dürfen die Automaten Werktags nur noch zwischen sechs Uhr morgens und 20 Uhr abends eingeschaltet bleiben. Samstag und Sonntag wäre der Verkauf lediglich tagsüber erlaubt, sobald die Sonne untergeht, müssten die Geräte schließen. Um sich auf die hellen Stunden des Tages genau abstimmen zu können, schriebe das neue Gesetz zudem vor, Lichtsensoren unter freiem Himmel anzubringen, die via Funk mit den Automaten verbunden werden.
Alternativ dazu können auch Internetverbindungen zu nahegelegenen Sternwarten angelegt werden, die dann die Dauer der Tage übermitteln. Um die Einzelhändler zu entschädigen, die sonntags nicht öffnen dürfen, müssten die Betreiber zusätzlich eine Gebühr für den Wochenendbetrieb zahlen. Das Geld soll dann anteilsmäßig der Umsatzsteuer der Einzelhändler angerechnet werden.
„Viele Firmen werden sich völlig neu orientieren müssen.“
Von der nächtlichen Sperre verschont, blieben nur einige ausgewählte Maschinen, jedoch allenfalls unter bestimmten Umständen. Darunter fallen auch freistehende Getränkeautomaten mit Tafelwasser im Angebot, wenn die Temperaturen tagsüber die 30 Grad Celsius überschritten hatten. Eine weitere Ausnahme bilden die Verkaufstellen von Verhütungsmitteln in Diskotheken und Bars, um der Ausbreitung von Aids und Hepatitis C weiterhin entgegenwirken zu können.
Die Öffentlichkeit konnte den Gesetzesentwurf bisher noch nicht einsehen, darunter fallen auch die Hersteller und Betreiber der Geräte. Die Reaktion dürfte jedoch eher mit verhaltener Begeisterung ausfallen.
Die von der Redaktion befragte Experten, darunter auch Professor Dr. Karl Hausmünden, Konsumforscher und Wirtschaftspsychologe, machen sich Sorgen um die Zukunft der Branche. „In Anbetracht der massiven Umsatzeinbrüche wird es wohl zu weitreichenden Preissteigerungen an den Automaten kommen. Auch die Automatenhersteller werden einen regelrechten Einsturz der Bestellungen zu verbuchen haben“, so die Erwartungen des 54-Jährigen, „viele Firmen werden sich völlig neu orientieren müssen“.
Datum der Entscheidung noch nicht bekannt
Ein weiteres Problem bestünde laut Hausmünden in der Umsetzbarkeit des Gesetzes: „Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass es tatsächlich Kontrolleure geben wird, die nach Lichtsensoren an den Automaten suchen, schon allein die Vorstellung wäre lächerlich“. Auch mit einer Einhaltung seitens der Betreiber könne niemand rechnen. „Keiner würde seine Automaten teuer aufrüsten lassen oder gar stilllegen, da kommt ein Bußgeld vermutlich weitaus billiger“, meint der Experte.
Trotzdem scheint es wahrscheinlich, dass das Gesetz – wenn auch mit Einschränkungen – verabschiedet wird. Die Quellen der Redaktion, die nach eigenem Wunsch nicht genannt werden wollten, bestätigen die Entschlossenheit der Personen hinter dem Entwurf. Diese hätten bereits etliche Stimmen auf ihrer Seite. Wann genau dem Bundestag die Entscheidung vorgelegt wird, ist momentan noch nicht bekannt. (sts)
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