Die gestern veröffentlichten Ergebnisse einer DIW-Studie, nach der 2,6 Mio. Menschen unterhalb des gesetzlichen Mindestlohns arbeiten, „bestätigen in erschreckender Weise die Erfahrungen, die die Gewerkschaft NGG insbesondere im Gastgewerbe macht und zeigen, dass dringender Handlungsbedarf besteht”, so Guido Zeitler, stellvertretender NGG-Vorsitzender.
„Systematisch nicht erfasste Arbeitszeit könnte auch als organisierte Schwarzarbeit bezeichnet werden”, so Zeitler. Der NGG-Vize wiederholte die Forderung der Gewerkschaft Nahrung-Genuss- Gaststätten (NGG), die Kontrollen des gesetzlichen Mindestlohns dringend auszubauen und das Personal der Finanzkontrolle Schwarzarbeit aufzustocken, damit das Mindestlohngesetz wirklich umgesetzt werden kann.
Keine Aufweichung der Dokumentationspflicht
„Voraussetzung für Kontrollen ist allerdings, dass die Arbeitszeiten dokumentiert werden, so wie es das Gesetz vorschreibt. Die DIW-Studie bestätigt, wie existenziell wichtig die korrekte Erfassung der Arbeitszeiten ist. Diese Dokumentationspflicht darf keinesfalls aufgeweicht werden, wie es der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband fordert, sonst ist der Schwarzarbeit weiter Tür und Tor geöffnet.”
Die NGG erwarte von der künftigen Bundesregierung, dass das Arbeitszeitgesetz, das ein Schutzgesetz ist, nicht geschleift werde, um die tägliche Arbeitszeit auf bis zu 13 Stunden ausweiten zu können.
Weitere Infos zur Studie unter www.diw.de