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Catering Management
Event-Caterer stellt Eilantrag vor Gericht.
Foto: Studio_East/stock.adobe.com

Catering-Vorgaben auf dem Prüfstand

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By Martina Schneemayer on 3. Juni 2020 Branche intern

„Größere Veranstaltungen werden noch lange anders sein, als wir dies vor Corona gewohnt waren“, meint Alexander Brückmann, Geschäftsführer der Tafelspitz GmbH Full Service Catering. Er wehrt sich mit einem Eilantrag beim Verwaltungsgericht Hamburg gegen die aktuellen Restriktionen.

Als eine der ersten Branchen, die nach Ausbruch der Corona-Pandemie quasi lahmgelegt wurde, reiht sich nun die Event- und Cateringbranche auch unter diejenigen Branchenteilnehmer ein, die nur schwer wieder in sichere Fahrwasser zu kommen scheinen. Erschwert wird dies noch durch die Vielzahl an Restriktionen zur Wiedereröffnung der Gastronomie in den jeweiligen Bundesländern. Die Bandbreite reicht dabei aktuell von einer Zulässigkeit geschlossener Gesellschaften bis 30 Personen (Mecklenburg-Vorpommern) bis hin zu 150 Personen in Innenräumen und 200 unter freiem Himmel (Berlin). Schlusslicht der bundesweiten Gegenüberstellung ist Hamburg, wo unabhängig von der Personenanzahl ein grundsätzliches Veranstaltungsverbot gilt. Brückmann vertritt die Ansicht, dass die allgemeinen Corona-Regelungen kaum sicherer einzuhalten seien, als bei der professionellen Organisation eines Events durch einen Full-Service-Caterer – gerade im Freien.

„Wer kann den Menschen die nun lange entbehrten besonderen Ereignisse und Freuden des Zusammenkommens besser und sicherer wieder bieten als wir Unternehmen der Event- und Cateringbranche, die ohnehin jede Veranstaltung individuell und angepasst planen?“, fragt Brückmann. Bei seinem Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht Hamburg (Az. 14 E 2317/20) wird er von den Rechtsanwälten Dr. Hellmann-Sieg und Dr. Kerstin Gröhn vertreten, die anmahnen, dass während dem Shutdown formulierte Verbote nun nur noch mit Augenmaß aufrecht erhalten bleiben dürften. „Die Schlechterstellung der Event – und Cateringbranche gegenüber der restlichen Gastronomie ist vor diesem Hintergrund nicht mehr verständlich“, begründen die Anwälte.

Aufgrund der langen Vorlauf- und Planungsphase von Events benötigt gerade die Cateringbranche jetzt schnelle Entscheidungen, um schnell wieder Liquidität zu erreichen und Gehälter zahlen zu können. Das mit dem Antrag eingereichte Hygienekonzept zeigt stellvertretend für die Branche auf, wie Events in Zukunft aussehen können. Einsicht und Vertrauen der Entscheidungsträger wären das, was die Branche wirklich braucht.

Wir alle drücken die Daumen, dass hier ein vernünftiger Präzedenzfall geschaffen wird, der ein Umdenken einleitet.

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