Sodexo versorgt seine Mitarbeiter deutschlandweit mit Mund-Nasen-Schutzmasken. Die Maskenpflicht wurde gestern in allen Sodexo-Betrieben in Deutschland eingeführt.
Masken sind bei Sodexo immer dann zu tragen, wenn ein Mindestabstand von zwei Metern nicht dauerhaft eingehalten werden kann und überall dort, wo direkter Kontakt mit Kunden und Gästen besteht. Das Tragen von Masken ist Teil eines umfassenden Programms, das die Basis für eine Wiedereröffnung von geschlossenen Betrieben darstellt. “Das Tragen von Schutzmasken ist nicht nur eine Frage der Sicherheit von Kollegen, Kunden und Gästen, sondern auch ein Zeichen der Höflichkeit. Arbeitssicherheit ist für uns nicht verhandelbar. Aus diesem Grund stehen wir auch als Arbeitgeber in der Pflicht und statten alle Mitarbeiter deutschlandweit mit Schutzmasken aus”, sagt Dieter Gitzen, Country President Sodexo Germany.
Sodexo hat in den letzten zehn Tagen insgesamt 60.000 chirurgische Mund-Nasenschutz-Masken an seine Betriebe in Deutschland verschickt. Bis Mitte Mai erfolgt dann die Umstellung auf wiederverwendbare Textilmasken. Diese Masken werden für alle Mitarbeiter zentral über einen externen Dienstleister gewaschen.
In mehreren Arbeitsgruppen hat Sodexo zudem detaillierte Konzepte zur Wiedereröffnung von Betrieben auf den Weg gebracht, mit einem Schwerpunkt auf die Frage, welche Hygienemaßnahmen und allgemeine Arbeitsschutzregeln gelten müssen. Daraus ist ein umfangreicher Leitfaden entstanden, der alle notwendigen Aspekte zum Schutz vor Covid-19 abdeckt. Auch und gerade nach der Lockerung der durch die Bundesregierung verhängten Maßnahmen sind Unternehmen aufgefordert, durch geeignete Maßnahmen Mitarbeiter und Kunden vor Ansteckung zu schützen.
Sodexo unterscheidet zwischen individuellen und strukturellen Maßnahmen. Zu den individuellen Maßnahmen gehören beispielsweise gründliches und regelmäßiges Händewaschen, die Empfehlung, öffentliche Verkehrsmittel zu meiden oder auch die Anweisung, bevorzugt Treppen statt Fahrstühle zu nutzen.
Die strukturellen Sicherheitsmaßnahmen gestalten sich folgendermaßen: Bodenmarkierungen am Empfang und an den Ausgaben in Cateringbetrieben, die den Mindestabstand aufzeigen, bauliche Maßnahmen, wie ein geeigneter Spuckschutz an den Kassen, entzerrte Sitzplätze im Gästebereich, mindestens eine tägliche Reinigung und Desinfektion aller Oberflächen, die von vielen Menschen berührt werden, kontakloses Bezahlen, verpacktes Essen statt Buffet, Besteck wird nur noch vom Personal übergeben sowie die Vermeidung von Warteschlangen an der Essensaus- und Geschirrrückgabe durch erweiterte Kantinenzeiten.