Die elektronische Umsatzdatenauslese wird spätestens ab Januar 2017 verpflichtend sein. Neben den Operatoren ist das auch ein wichtiges Thema für die Automatenhersteller. Und damit auch für den Technik-Ausschuss des BDV. (Von Martina Emmerich)
Automaten müssen mit der Zeit gehen und den zunehmenden Ansprüchen ihrer Kunden gerecht werden. „Ein Snackautomat muss in Zukunft mehr können als nur Riegel auszugeben. Vor allem eine echte Außentauglichkeit wäre generell wünschenswert – was natürlich in Sachen Dämmung und Kühlung sowie Vandalismussicherheit und optische Erscheinung doch einige Herausforderungen darstellt; die allerdings zu meistern sind!“, erklärt Peter Ehrl, Sprecher des Technik-Ausschusses des BDV. Eine Weiterentwicklung der Geräte ist aus seiner Sicht momentan allerdings nicht wirklich vorhanden. Dies wäre aber gerade für ungewöhnliche Packungsformate, die von neuen Artikeln verlangt würden, wichtig. „Die Spiralausgabe scheint meines Erachtens nicht das Gelbe vom Ei zu sein. Von daher wäre auch eine neuartige Ausgabetechnologie sicher wünschenswert. Diesen Gedanken haben übrigens auch gerade zwei Coburger Designstudenten mit ihrer Diplomarbeit unter Beweis gestellt“, sagt Peter Ehrl. Hierbei prallt die Welt der Automatenhersteller und der Operator aufeinander, denn die Hersteller könnten, so auch die Meinung des Ausschuss-Experten, sicherlich Neues entwickeln, doch aus Kostengründen würden Innovationen von den Operatoren nicht nachgefragt.
Das bestätigt auch Stefan Meier, Leiter Technik und Marketing bei N&W Global Vending: „Grundsätzlich werden futuristische Geräte von unseren Kunden nicht nachgefragt. Die Investition in futuristische Geräte stehen in keinem wirtschaftlichen Verhältnis zum Nutzen.“ Hinzu käme, dass Snackautomaten in Deutschland im Gegensatz zu Südeuropa eine untergeordnete Rolle spielten. Nach wie vor stünden hier die Heißgetränkeautomaten im Fokus der Operator (s. dazu auch Seite … dieser Ausgabe). Wesentlich mehr als die Gestaltung des Zukunftsautomaten, die Energieeffizienz der Kalt- und Heißgetränkeautomaten und das Mobile Payment bewegt die Branche jedoch die angekündigte fiskale Datenauslesung.
Erzeugte Daten unveränderbar und vollständig zu speichern
Schon vor einiger Zeit hatte Geschäftsführer Dr. Aris Kaschefi die Mitglieder des BDV darüber informiert, dass die Bedeutung der elektronischen Umsatzdatenauslese am Automaten und die Anforderungen an Speicherung, Aufbewahrung und Revisionssicherheit in Zukunft zunehmen werde. Der Blick ins europäische Ausland belegt diese Entwicklung. Finanzämter könnten zukünftig bei Operatoren eine elektronische Erfassung und Speicherung von Automaten-Umsatzdaten, eine Einzelaufzeichnung und die Revisionssicherheit der Daten verlangen. Kann der Operator diese Anforderungen nicht erfüllen, drohe eine Hinzuschätzung von Umsätzen aufgrund nicht ordnungsgemäßer Buchführung.
Grundlage für das neue Interesse der Finanzverwaltung an der Vending-Branche ist ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums zu Registrierkassen (BMF 26.11.2010 IV A S 0316 08 10004-07). Mit diesem Schreiben hatte das Bundesfinanzministerium weitreichende Forderungen zur Revisionssicherheit und fiskalischen Anerkennung von elektronisch erfassten Daten im Bereich von Kassensystemen gestellt, die spätestens zum ersten Januar 2017 Geltung erlangen. Die Finanzverwaltung ist der Auffassung, dass bei Verkaufsautomaten, … […]
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