Zum Tag des Verbraucherschutzes am Dienstag, 15. März, fordert der NABU die Ministerpräsidenten der Länder auf, den Antrag für die Duldung gentechnischer Verunreinigungen von Saatgut auf der Sitzung des Bundesrates am 18. März abzulehnen. “Wenn sie die Wahlfreiheit der Konsumenten, Landwirte und Züchter ernsthaft sichern wollen, dann müssen sie zuallererst das Saatgut vor Kontaminationen mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO) schützen. Denn das Saatgut steht am Anfang der Lebensmittelkette, deshalb ist es auch volkswirtschaftlich geboten, dort für die größtmögliche Reinheit zu sorgen”, erklärt Miller.
Folgen sind kaum abzuschätzen
Die Gefahren, die von einer Aufweichung der Nulltoleranz ausgehen, sind sehr real, erläutert Miller: “Konkret bedeutet eine Toleranz von 0,1 Prozent beispielsweise bei Raps, dass bis zu 500 unerkannte gentechnisch veränderter Rapspflanzen pro Hektar ausgebracht werden können. Und die werden sich selbstständig weitervermehren, auskreuzen und sich damit unerkannt in der Landschaft und Landwirtschaft etablieren können.” Tatsächlich kommen jetzt schon die meisten GVO als Futtermittel nach Deutschland und landen auf dem Weg über die Tiermägen unerkannt auf unseren Tellern.
Weltweit werden große Mengen an gentechnisch verändertem Mais und Soja als Tierfutter angebaut, die auch nach Europa gelangen. Doch nicht alle sind bei uns zugelassen. Deshalb hat der zuständige Ausschuss der EU-Mitgliedsländer im Februar dieses Jahres bereits die Aufhebung der Nulltoleranz für in der EU nicht zugelassene GVO bei Futtermitteln beschlossen. Nun sollen diese Regelungen auch für Saatgut gelten. “Das wollen die deutschen Verbraucher nicht, und das können wir auch im Interesse des Naturschutzes nicht hinnehmen”, betont Miller. (ots)
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