Bei der Planung einer Großküche ist spezifisches Fachwissen notwendig, um die Interessen der Bauherren umfassend vertreten zu können. Ein Studium das Schwerpunktes Architektur, Bauingenieurwesens oder Vergleichbares bereitet mit theoretischen Grundlagen gut auf die Praxis vor. Ergänzt werden diese durch viele Praktika, in denen praktisches Wissen erworben wird. Ist man länger in der Branche tätig, kommen zusätzlich gewisse Erfahrungen hinzu.
Trotzdem kann es vorkommen, dass man als ArchitektIn oder BauingenieurIn im beruflichen Alltag in die Situation kommt, etwas völlig Neues planen zu dürfen, beispielsweise eine Großküche. Bei der Planung eines Konzeptes in der Gemeinschaftsgastronomie oder in der Gastronomie / Hotellerie sind zahlreiche Regeln und Verordnungen zu beachten – vor allem, wenn es um den Bereich der Küche und der angegliederten Funktionsräume geht. Hier sind branchenspezifische Kenntnisse erforderlich. Beim Verband der Fachplaner Gastronomie – Hotellerie – Gemeinschaftsverpflegung e. V. (VdF) sind genau diese Kenntnisse vorhanden. Eine Zusammenarbeit mit den Spezialisten des VdF lohnt sich auf jeden Fall, damit die Interessen der Bauherren rechtssicher vertreten werden können. Dazu gehört neben dem Fachwissen zur Planung einer Küche auch die Fähigkeit, die wirtschaftliche Grundlage sowie ein wirtschaftlich erfolgreiches Betreiben einer Großküche zu realisieren. Großküchen haben eine sehr lange Bestands- und Nutzungszeit, Planungsfehler werden schnell sehr teuer in der Bewirtschaftung.
Fachplaner des VdF verfügen über weitreichendes branchenspezifisches Knowhow zu unterschiedlichen Typen von Großküchen. Als „Ordentliches Mitglied“ im VdF muss man regelmäßig Kompetenz und aktuelles Wissen nachweisen. Der sogenannte Fachkundenachweis des VdF ist zur Zeit der einzige aussagefähige Qualifizierungsbeleg für Planer in der Großküchenbranche. VdF-Fachplaner mit einem aktuellen Fachkundenachweis sind eine sichere Wahl – denn nur, wer den Fachkundenachweis regelmäßig erwirbt, behält den Voll-Status als „Ordentliches Mitglied“ im VdF. Der Fachkundenachweis muss in zweijährigem Rhythmus erneuert werden.
Vorraussetzungen für den VdF-Fachplaner
1. Der Verhaltenskodex des VdF muss anerkannt werden. Die Mitglieder verpflichten sich damit zur Loyalität, Integrität, Wahrhaftigkeit und Transparenz gegenüber den Auftraggebern.
2. Planungs-und Beratungsleistungen müssen regelmäßig nachgewiesen werden.
3. Regelmäßige Besuche von zertifizierten Seminaren oder Weiterbildungen zu relevanten Themen sind vorgeschrieben und zu belegen. Mitglieder erhalten je nach Seminarinhalt bzw. Bedeutung für die Planungsqualität eine gewisse Punktzahl. Im Gültigkeitszeitraum von zwei Jahren ist eine Mindestpunktzahl nachzuweisen. VdF-zertifizierte Bildungsveranstaltungen sind mit einem höheren Punktwert als nicht zertifizierte Seminare ausgestattet. Es ist auch vermehrt festzustellen, dass bei Ausschreibungen explizit gefordert wird, dass Projektverantwortliche „Ordentliche Mitglieder“ im Verband
der Fachplaner sind. Die Mitgliedschaft im VdF wird dabei als eine von zwei Eingangsvoraussetzungen genannt und somit der Qualifikation als IngenieurIn mit entsprechendem Studienabschluss und Berufserfahrung auf eine Stufe gestellt.
Das Wissen über die verschiedenen Anforderungen in einer Großküche, unabhängig davon, ob es sich um ein Großküche für ein Betriebsrestaurant, eine Krankhausküche, eine Mensa oder ein À-la-carte-Restaurant oder eine Hotelküche handelt, machen Fachplaner des VdF zu einem Partner, mit dem sich jede Zusammenarbeit lohnt. Am Ende profitieren die Bauherren mit einer funktionsfähigen, wirtschaftlich tragfähigen Küche!