Mit dem Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) will der Gesetzgeber die Stigmatisierung der Insolvenz überwinden und Unternehmen in einer Krisensituation den Weg ebnen, sich über eine Insolvenz zu sanieren.
Im Eigenverwaltungsverfahren erhalten Unternehmer eine realistische Chance, Arbeitsplätze zu erhalten, Know-how zu sichern und die Firma zu retten. Hierbei handelt es sich um eine Insolvenz ohne klassischen Insolvenzverwalter. Der Unternehmer bleibt weiterhin am Ruder und führt die Sanierung durch. Am Ende des Verfahrens steht ein Sanierungsplan, der die Entschuldung des Unternehmens sowie die Befriedigung gesicherter und ungesicherter Gläubiger regelt. Diesem Plan müssen die Gläubiger mehrheitlich zustimmen. Die Unternehmenssanierung in der Eigenverwaltung stellt Unternehmen ein effektives Verfahren zur Krisenbewältigung bereit. Das Verfahren bietet eine Vielzahl von Effekten zum Liquiditätsaufbau.
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