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Catering Management

Automatenunglück: Wer trägt die Schuld am Tod des kleinen Jungen?

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By Anne Amlinger on 16. Januar 2012 Vending-News

Auch nach Anhörung mehrerer Zeugen ist im Wuppertaler Automatenprozess weiterhin unklar, wie es dazu kommen konnte, dass der Automat auf das kleine Kind fiel und es erschlug. Den zwei Operator wirft die Staatsanwaltschaft vor, durch Verletzung ihrer Verkehrssicherungspflicht fahrlässig den Tod eines Kindes herbeigeführt zu haben. Bei dem Unglück, das sich am 25. Oktober 2008 im Vorraum einer Turnhalle in Wuppertal zugetragen hatte, war ein mehr als 180 Kilo schwerer Süßwaren-automaten umgestürzt und hatte einen eineinhalb Jahre alten Jungen tödlich verletzt. Der Automat war 1996 von einem Operator aufgestellt worden, der sein gesamtes Geschäft im Frühjahr 2008 auf seinen Nachfolger übertrug. Die Staatsanwaltschaft sowie die als Nebenkläger auftretenden Eltern des Kindes werfen dem ursprünglichen Operator vor, er habe den Automaten nicht gemäß der Montaganleitung des Automatenherstellers installiert. Dem Nachfolger wird angelastet, nicht ständig die Standfestigkeit des Geräts überprüft zu haben.

Ursache weiter unklar

Auch nach Anhörung mehrerer Zeugen blieb nach dem ersten Verhandlungstag unklar, wieso der Automat, der mehr als 12 Jahre fest an seinem Platz gestanden hatte, in eine instabile Position geraten war. Der von Rechtsanwalt Norbert Monßen vertretene Nachfolge-Operator sagte aus, er habe den Automaten regelmäßig selbst befüllt. Zu keiner Zeit habe er eine Instabilität bemerkt, so dass es für ihn nicht den geringsten Hinweis auf eine Gefährdung Dritter gegeben habe. Dass der Automat nur wenige Tage nach der letzten Befüllung umgestürzt sei, könne er nur damit erklären, dass Vandalen das Gerät aus seiner Verankerung gerissen und in einem labilen Zustand zurückgelassen hätten.

Ermittlungen zwei Mal eingestellt

Ungewöhnlich an dem Fall ist, dass die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen zunächst zweimal eingestellt hatte. Erst nachdem die Eltern bei der Generalstaats-anwaltschaft in Düsseldorf hiergegen Beschwerde eingelegt hatten, wurde die Anklage erhoben. Die Verhandlung wird demnächst mit der Vernehmung weiterer Zeugen und einer Anhörung eines technischen Sachverständigen fortgesetzt. Ein Urteil wird für März erwartet.

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