Jetzt ist es entschieden: Eine in Frankreich geplante “Cola-Steuer” darf eingeführt werden. Der Verfassungsrat wies eine von mehr als 60 Oppositionsabgeordneten eingereichte Beschwerde zurück.
Die Parlamentarier hatten argumentiert, dass die neue Abgabe auf Getränke mit Zuckerzusatz oder Ersatzstoffen nicht wie angegeben der Gesundheitsförderung und dem Kampf gegen die Fettleibigkeit diene. Die Ratsmitglieder teilten diese Ansicht jedoch nicht. Auch eine ungerechtfertigte Benachteiligung für eine bestimmte Produktgruppe sahen sie nicht. Die neuen Steuer soll nach Berechnungen der Regierung jährlich rund 280 Millionen Euro in die Staatskasse spülen.
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