Nachdem die Mitgliederversammlung des BDV im Jahre 2010 beschlossen hatte, den vom BDV entwickelten Qualitätsstandard für das Operating-Geschäft, das Gütesiegel sowohl bei der ersten Verleihung als auch bei der Verlängerung von dem Bestehen einer Prüfung abhängig zu machen, haben 12 Unternehmen das “Gütesiegel-Examen” bestanden.
Nach intensiver Prüfung der Betriebe und Automaten der Gütesiegel-Anwärter konnte die Prüferin, die Lebensmittelwissenschaftlerin Maria Revermann, den nachfolgenden Unternehmen die Urkunde über das erfolgreiche Bestehen der Prüfung überreichen.
Für fünf weitere Jahre wurde den nachfolgenden BDV-Operatorn das Gütesiegel zuerkannt:
- AP Automaten-Verpflegung Nordwest GmbH, Hiddenhausen
- ARAMARK GmbH, Neu-Isenburg
- Auroha GmbH, Tettnang
- Berti Automaten Service GmbH, Berlin
- Bogdol Automaten-Catering-Service GmbH, Hamburg
- Dreher Verpflegungsautomaten GmbH, Rot am See
- W.Eskötter oHG, Ahlen
- heiss und kalt getränke und catering gmbh, Westhausen
- SAF Tepasse, Bocholt
- Automaten Seitz GmbH, München
- Stüwer GmbH, Heroldstatt
- TAS Thiele Automaten-Service, Berlin
Prüfungsschwerpunkte war insbesondere die Erfüllung des geltenden Lebensmittelrechts, die Einhaltung der Hygienemaßnahmen, die Umsetzung des HACCP-Konzepts nebst dazugehörenden Eigenkontrollen und Dokumentation, die ordnungsgemäße Kennzeichnung der Produkte, die Einhaltung des Mindesthaltbarkeitsdatums sowie ein System zur Erfüllung der Rückverfolgbarkeit. Die Gütesiegelprüfung des BDV ist inhaltlich vergleichbar mit einer Zertifizierung nach den derzeit anerkannten Lebensmittelstandards.
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