In den vergangenen Tagen gingen verschiedene Meldungen zum Thema Umsatzsteuer auf Tafel-Spenden durch die Presse. Auch einige Vending-Unternehmen geben regelmäßig Lebensmittel als Spenden an die Tafeln ab. Hintergrund
der aktuellen Berichterstattung ist der Fall eines Bäckermeisters, der Brot und Gebäck an die Tafel-Vereine verschenkt hatte, ohne dafür Umsatzsteuern zu zahlen. Das Finanzamt in Hoyerswerda hatte jährlich rund 1.000 Euro nachgefordert, weil Sachspenden an gemeinnützige Organisationen der Umsatzsteuer unterliegen. Der BDV (Bundesverband der Deutschen Vending-Automatenwirtschaft) hat dazu folgende Pressemeldung abgegeben.
Verband für Umsatzsteuerbefreiung
“Das Bundesfinanzministerium hat zwischenzeitlich klargestellt, dass auf gespendete Waren keine Umsatzsteuer mehr erhoben werden soll. Im September sollen die Finanzminister der Länder über den Vorschlag befinden. Der Wert von gespendeten Backwaren soll in den Finanzämtern auf null Euro gesetzt werden. Laut Äußerung des Vorsitzenden des Bundesverbandes Deutsche Tafel e.V. besteht derzeit kein Grund die Abgabe von Lebensmitteln an die Tafeln vorübergehend einzustellen. Die Finanzämter gehen in der Regel davon aus, dass an die Tafeln abgegebene Waren für den Unternehmer aus wirtschaftlicher Sicht wertlos sind – und somit auch keine Steuern anfallen. Der Bundesverband Deutsche Tafel e.V. setzt sich derzeit für eine ausnahmslose Umsatzsteuerbefreiung bzw. eine unmissverständliche Erklärung zur Besteuerung von Sachspenden an gemeinnützige Organisationen ein. Für weitere Informationen zum Thema empfehlen wir mit den örtlichen Tafeln, den zuständigen Ländervertretern oder dem Bundesverband Deutsche Tafeln Kontakt aufzunehmen.” (geo)
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