Ein Wodka-Mischgetränk mit einem Alkoholgehalt von zehn Prozent darf nicht “Energy & Vodka” heißen. Das entschied das Oberlandesgericht Hamm in einem am Freitag veröffentlichten Urteil. Der Name vermittele dem Verbraucher
“den Eindruck, der Konsum des Getränks verschaffe ihm Energie, Kraft, Tatkraft und Leistungsvermögen”, erläuterte ein Sprecher die Entscheidung (Az.: I-4 U 38/12). So werde das Getränk “als funktionelles Lebensmittel beschrieben, das positive Nährwerteigenschaften habe”. Der strittige Drink besteht zu gut einem Viertel aus Wodka und im Übrigen aus einem koffeinhaltigen Erfrischungsgetränk.
Verstoß gegen Nährwertangaben
Das Gericht entschied, die Bezeichnung verstoße gegen Verordnungen über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben, die dem Verbraucherschutz dienten. Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Prozent dürften grundsätzlich keine nährwertbezogenen Angaben tragen. Geklagt hatte ein Verein, der sich mit der Einhaltung von Bestimmungen im Bereich der Spirituosen-Industrie befasst. (dpa / vm)
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