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Catering Management

Werbung mit Nährwert-Angaben

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By Martina Schneemayer on 7. April 2016 Aktuelles, Branche intern

Werbung mit nährwert- und gesundheitsbezogenen Eigenschaften von Lebensmitteln sei nicht irreführend, stellt der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL) in einer Reaktion auf die von Foodwatch veröffentlichte Untersuchung (www.foodwatch.org/de/informieren/werbeluegen/2-minuten-info/) klar.

Es handele sich um gesetzlich zugelassene und wissenschaftlich bestätigte Angaben. Die gesamte Nährwertzusammensetzung der untersuchten sowie aller anderen Lebensmitteln kann zudem dank der verpflichtenden Nährwerttabelle auf verpackten Lebensmitteln, die den Gehalt an Kohlenhydraten, Zucker, Fett, gesättigten Fettsäuren, Eiweiß und Salz bezogen auf 100 g/100 ml aufzeigt, stets nachvollzogen werden. Der Vorwurf der Irreführung sei deshalb strikt von der Hand zu weisen.

BLL-Hauptgeschäftsführer Christoph Minhoff erklärte: „Auf europäischer Ebene wird eine Diskussion über Nährwertprofile, deren wissenschaftlichen Grundlagen und Notwendigkeiten geführt. Alle interessierten Kreise sind aufgefordert, ihre Auffassungen und Forderungen in diese Diskussion einzubringen. Aber solche Regelungen sind für alle Lebensmittel anzuwenden und nicht für ausgewählte Marken nach dem Zufallsprinzip. Das erfordert natürlich wissenschaftliches Verständnis, denn ‚gesund‘ und ‚ungesund‘ gibt es nicht. Olivenöl hat eine hohe Nährwertdichte, aber eben auch eine hohe Mineralstoffdichte. Soll diese aufgrund des gleichzeitig hohen Fettgehalts nicht mehr angepriesen werden dürfen? Das ist absurd!“

Der Spitzenverband der deutschen Lebensmittelwirtschaft verwehrt sich zudem mit Nachdruck gegenüber dem haltlosen Vorwurf, Hersteller würden mit zugesetzten Vitaminen über den „wahren“ Inhalt hinwegtäuschen. Der wahre Inhalt ist neben der Nährwerttabelle in der Zutatenliste aufgelistet und diese ist verpflichtend auf allen verpackten Lebensmitteln angegeben.

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