Die Wirte in Niedersachsen müssen künftig mindestens ein Null-Promille-Getränk billiger anbieten als das preiswerteste alkoholische. Das sieht das neue Gaststättengesetz vor, das am Dienstag von der CDU/FDP-Landesregierung beschlossen wurde. Wann es in Kraft tritt, ist noch unklar, weil der Landtag erst zustimmen muss. Bislang reichte es aus, wenn ein nicht-alkoholisches Getränk zum gleichen Preis wie das billigste Alkoholgetränk angeboten wurde.
Der Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA kritisierte, die neue Vorschrift bedeute vor allem einen Kostenaufwand für die Gastronomen. Sie müssten nun ihre Karten neu kalkulieren und schreiben.
Niedersachsen will auch die Bußgelder erhöhen, wenn an einen erkennbar betrunkenen Gast Alkohol ausgeschenkt wird. Bisher wurden hierfür 5000 Euro fällig, künftig können es bis zu 10.000 Euro sein, falls der Fall angezeigt wird, teilte das Wirtschaftsministerium mit.(dpa)