Die Weichen sind gestellt. Bei der Jahreshauptversammlung im Hyatt Regency Köln haben die Mitglieder des Bundesverbands der Deutschen Vending-Automatenwirtschaft (BDV) einen neuen Vorstand gewählt. Dieser wird den Verband gemeinsam mit Dr. Aris Kaschefi in die Zukunft führen.
Die BDV-Jahreshauptversammlung konnte in diesem Jahr mit einer Rekordbeteiligung aufwarten: Insgesamt 263 Personen, 134 stimmberechtigte Firmen waren bei der Wahl anwesend. Und das ist der neue Vorstand: Karl-Heinz Blum (Betriebsverpflegung Blum, Düsseldorf) als Sprecher, Martin Hoff (Hoff Kaffeesysteme, Osterode) als stellvertretender Sprecher, Dr. Robert Hausleitner (Crane GmbH, Dreieich), Günter Maas (MEI UK International Ltd., United Kingdom), Eva-Maria Mittmann (E. Mittmann GmbH & Co.KG, Hatten Sandkrug), Christian Reinhardt (Automaten Reinhardt e.K., Kesselsdorf) und Wolfgang Rumpf (Sielaff GmbH & Co.KG, Herrieden). Thomas Mock bleibt für ein weiteres Jahr Kassenprüfer, Operatorin Denise Heidgen wurde für zwei Jahre als Kassenprüferin gewählt. Im September übernimmt Dr. Aris Kaschefi die Geschäftsführung des Verbands. Er stellte bei der Mitgliederversammlung klar, dass sich an der Ausrichtung und dem Leistungsspektrum des BDV nichts Grundlegendes ändern wird. „Wir wollen aber einige Bereiche fokussieren. Ganz oben steht die Qualitätsoffensive Operating“, erklärte Kaschefi. Dabei handelt sich um ein Bündel von vielen Maßnahmen, die der Verband bereits ergriffen hat oder noch ergreifen wird. Die Offensive soll gleichzeitig nach innen und außen wirken. Durch gezielte Initiativen will der Verband das Operating weiterentwickeln: Darunter Kampagnen, das Gütesiegel, spezielle Schulungen und das BDV-Zeichen. Unter dem Motto „Tue Gutes und rede darüber“ kümmert sich ein Ausschuss aktuell außerdem um den Entwurf eines neuen Zeichens, welches – an der Automatenaußenseite angebracht – den Verbrauchern Qualität signalisieren soll.
Satzungsänderung zur Compliance-Regelung
Die vom Vorstand beantragte Satzungsänderung zur Compliance-Regelung wurde von den Mitgliedern genehmigt. Somit wird die BDV-Satzung wie folgt ergänzt: „Die Mitglieder sind verpflichtet, im Rahmen ihrer Mitwirkung in den Gremien oder bei Veranstaltungen des Vereins die gesetzlichen Bestimmungen – insbesondere die geltenden Wettbewerbsvorschriften – einzuhalten.“ Hintergrund ist die Verhängung eines hohen Bußgeldes…
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