Nach den gestern von der Bundesregierung und den Regierungschefs der Bundesländer beschlossenen Maßnahmen ist die Branche aktuell mit einem Verordnungschaos konfrontiert.
Dehoga Präsident Guido Zöllick fordert: “Corona muss besiegt werden, das hat für uns alle oberste Priorität. Aber wir erwarten klar, einheitliche und praxistaugliche Regelungen. Das gegenwärtige Verordnungschaos sei völlig inakzeptabel, so der Verband. Unterschiedliche Regelungen für Hotels und Restaurants in Bund, Ländern und Gemeinden verunsichern die Branche. Das überfordert Unternehmer, Mitarbeiter und Gäste. “Die finanziellen und rechtlichen Folgen der Coronakrise belasten Gastronomie und Hotellerie in Deutschland bereits über alle Maßen, nun kommt auch noch die immense Unsicherheit durch die völlig uneinheitliche Umsetzung der Leitlinien und Maßnahmen in Bund, Ländern und Kommunen hinzu”, kritisiert Zöllick.
Damit wird die ohnehin bestehende Verwirrung und Verunsicherung der Unternehmer und Mitarbeiter in dieser Ausnahmesituation noch einmal verstärkt. “Vielfach erreichen sie niemanden bei der Bank und bei den Arbeitsagenturen, sie wissen nicht, ob sie überhaupt Entschädigung und Unterstützung bekommen”, kritisiert Zöllick. Der Dehoga fordert ein Nothilfeprogramm für Betriebe. “Hotellerie und Gastronomie sind bereit, alle notwendigen Maßnahmen zur Eindämmung von Corona-Infektionen mitzutragen, bis hin zur kompletten Schließung aller Betriebe. Gleichzeitig muss den Unternehmen aber durch effektive, unbürokratische Regelungen eine Überlebensperspektive gegeben werden.”
Laut Verband muss ein Nothilfefonds geschaffen werden, der den Unternehmen Liquidität in dieser Ausnahmesituation gibt. Ein effektives Hilfsprogramm in Form von direkten Finanzhilfen ist aus Sicht der Dehoga nötig. Wenn keine Umsätze mehr getätigt werden können, bedarf es zwingend unbürokratischer und schneller Hilfe. Die bestehenden Förderinstrumente KfW und Bürgschaftsbanken reichen dafür derzeit nicht aus. Die verabredeten steuerlichen Liquiditätshilfen, wie z.B. Steuerstundungen und Verzicht auf Steuervorauszahlungen sowie der Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschläge, müssen schnellstmöglich greifen.