Aus Sicht des Dehoga schließt die Bundesregierung mit dem “KfW-Schnellkredit” eine Hilfslücke für den Mittelstand. Weiterhin wird aber ein Rettungspaket für das Gastgewerbe gefordert.
Am 06. April 2020 hat die Bundesregierung den “KfW-Schnellkredit” für den Mittelstand auf den Weg gebracht. Das Kreditvolumen pro Unternehmen beträgt bis zu 25 Prozent des Jahresumsatzes 2019, maximal 800.000 Euro für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl von über 50 Mitarbeitern, maximal 500.000 Euro für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl von bis zu 50. Der Zinssatz beträgt aktuell drei Prozent mit einer Laufzeit von zehn Jahren. Die Bank erhält eine Haftungsfreistellung in Höhe von 100 Prozent durch die KfW, abgesichert durch eine Garantie des Bundes.
“Der neue Schnellkredit ist eine wertvolle Liquiditätshilfe. Dafür gebührt der Bundesregierung und allen Beteiligten Anerkennung und unser Dank. Die genauso von uns geforderte Verlängerung der Tilgungsfristen für die KfW-Unternehmer-Kredite, von fünf auf mindestens zehn Jahre, sei leider noch nicht beschlossen worden. Hier werden wir am Ball bleiben”, verspricht Dehoga-Präsident Guido Zöllick.