Für Restaurants soll der gleiche niedrige Steuersatz wie für Essenslieferanten aus dem Einzelhandel gelten. Das hat der neue Präsident des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands (DEHOGA), Guido Zöllick, gefordert. Es sei höchste Zeit, zubereitete Speisen unabhängig vom Ort des Verzehrs steuerlich gleich zu behandeln.
Für die aufwendig betriebene standortfeste Gastronomie mit vielen Mitarbeitern werde ein Mehrwertsteuersatz von 19 % erhoben, sagte der neue Präsident des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands (DEHOGA), Guido Zöllick, der Deutschen Presse-Agentur in Rostock. Die Einzelhändler wie beispielsweise Bäckereien oder Metzgereien, die oft einen wesentlich geringeren Aufwand betrieben, müssten dagegen nur 7 % Mehrwertsteuer zahlen. Die steuerlichen Ausnahmen gelten auch für Stehimbisse, Take-Away-Shops oder Theken in Einkaufszentren. Caterer, die das Essen etwa mit Zelten und Personal bereitstellen, müssten dagegen auch den vollen Mehrwertsteuersatz zahlen.
Mit einem einheitlich niedrigen Steuersatz würde eine in Europa übliche Gleichbehandlung erreicht, so Zöllick weiter. In 21 von 28 EU-Staaten gelte der reduzierte Mehrwertsteuersatz für alle Lebensmittel. Es sei höchste Zeit, zubereitete Speisen unabhängig vom Ort des Verzehrs steuerlich gleich zu behandeln. Mit dieser Forderung sollen die Parteien im kommenden Bundestagswahlkampf konfrontiert werden.
Zwei Mio. Beschäftigte
Zöllick ist Geschäftsführer des Hotels Neptun in Rostock-Warnemünde und seit November 2016 Präsident des DEHOGA, der mehr als 70.000 Betriebe vertritt. Im gesamten Gastgewerbe sind gut 200.000 Betriebe mit gut 2 Mio. Beschäftigten tätig.
Prinzipiell gehe es den Unternehmen nach einem erfolgreichen Jahr gut, die Umsätze in den Hotels und der Gastronomie in den Großstädten und Ferienzentren seien hoch. Probleme gebe es jedoch im ländlichen Bereich, dort seien die klassischen Gasthäuser teilweise akut gefährdet. „Es gibt auf dem Land vielfach ein Wirtshaussterben“, sagte Zöllick. „Bei der Stagnation des Umsatzes und stetigen Kostensteigerungen geraten die Unternehmen in die Schieflage.“ Damit sei auch vielfach die Unternehmensnachfolge in Frage gestellt. Hintergrund seien demografische Effekte und ein verändertes gesellschaftliches Gefüge etwa von Familienstrukturen. Aber auch in den ländlichen Regionen spiele der unterschiedliche Steuersatz eine wesentliche Rolle. (dpa)