München – Kann eine «Schrumpeltomate» patentiert werden? Über diese Frage entscheidet das Europäische Patentamt (EPA) voraussichtlich am kommenden Dienstag (8. November) nach einer Anhörung. Seit Jahren streitet der Patentinhaber, das israelische Landwirtschaftsministerium, mit dem niederländischen Konzern Unilever um die Rechtmäßigkeit des Patents EP 1211926. Es schützt eine Tomatensorte, die besonders wenig Wasser enthält und deshalb gut für die Ketchup- und Soßenproduktion geeignet ist.
Patente auf Züchtungsverfahren unzulässig
Im Dezember fällte die große Beschwerdekammer des EPA dazu bereits eine wichtige Vorentscheidung. Demnach sind Patente “auf im Wesentlichen biologische Züchtungsverfahren” nicht zulässig. Das “Schrumpeltomaten”-Patent wird deshalb wohl nicht in seiner bisherigen Form erhalten bleiben. Denkbar ist jedoch, dass es nicht für die Züchtung, dafür aber für Pflanzen und Samen der speziellen Tomatensorte gelten wird.
Dasselbe gilt für das “Brokkoli-Patent” EP 1069819. Auch in diesem Fall es ist wahrscheinlich, dass das Patent zwar nicht für das Züchtungsverfahren, wohl aber für Pflanzen und Samen der speziellen Brokkoli-Sorte erhalten bleibt. Die spezielle Sorte enthält besonders viele Glucosinolate. Diese Senföle sollen vorbeugend gegen Krebs wirken.
Vor zwei Wochen sagte das EPA eine Anhörung zu dem Patent ab, weil der Patentinhaber und der Einsprechende sich bereits geeinigt haben. Damit steht nach Angaben von Greenpeace-Berater Christoph Then fest, dass auch dieses Patent in der abgeänderten Form bestehenbleibt. Eine Entscheidung zum “Brokkoli-Patent” will das EPA in den kommenden Monaten schriftlich bekanntgeben.
Then und andere Patentgegner befürchten, dass sich große Chemiekonzerne mit Hilfe der Patente eine Monopolstellung auf dem Lebensmittelmarkt sichern könnten und dadurch die Preise steigen. Der besondere Brokkoli wird bereits in englischen Supermärkten zu höheren Preisen angeboten, sagt Then. (dpa)
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