Restaurants müssen ihre Gäste darüber informieren, welche Allergene in den jeweiligen Speisen enthalten sind. Tun sie das nicht oder machen falsche Angaben, dann haften sie unter Umständen für gesundheitliche Folgen. Das erläutert der Anwaltsverband Baden-Württemberg. Beispielsweise gebe es eine Kennzeichnungspflicht für unterschiedliche Nüsse und Milchzucker – also Laktose.
Die Speisen können entweder schriftlich gekennzeichnet sein oder das Personal weist mündlich darauf hin. Wenn diese Angaben nicht stimmen oder schlichtweg nicht vorhanden sind, kann das für Allergiker gefährlich werden. Unter solchen Fällen kann das Restaurant oder Café haftbar gemacht werden.