Welche Angaben muss ein Kassenbeleg aufweisen?
Zu allen Geschäftsvorfällen muss ein Beleg ausgestellt und ausgehändigt werden, entweder in elektronischer oder digitaler Form. Durch die Belegpflicht sollen nachträgliche Stornierungen eingedämmt werden. Der Beleg muss den Namen und die vollständige Anschrift des Betriebes enthalten. Neben dem Datum und der Uhrzeit, muss der gelieferte Umfang sowie sonstige Leistungen abgebildet werden. Genauso aufgezeigt werden muss das Entgelt und der darauf anfallende Steuerbetrag. Pflicht ist die
Ausweisung der Seriennummer des elektronischen Aufzeichnungssystems. Diese erforderlichen Angaben werden von gastronovi so hinterlegt, dass die Bons automatisch alle benötigten Daten ausweisen. Für den Gastronomen besteht kein Mehraufwand. Ebenfalls wird gastronovi einen QR-Code auf die Belege drucken, der eine Prüfung erleichtert und so zu weniger Aufwand bei Prüfern und Gastronomen führt.
Was muss der Gastronom tun, wenn die TSE ausfällt?
Sollte die TSE ausfallen, müssen die Ausfallzeiten und der Grund des Ausfalles vom Gastronomen dokumentiert werden. Der Gastronom ist verpflichtet, das Problem unverzüglich zu beheben. Zu beachten ist außerdem, dass die Belegausgabepflicht § 146a Avs. 2AO nur entfällt, wenn das Aufzeichnungssystem ganz ausfällt.
Doch auch im Falle eines TSE-Ausfalls kann der Gastronom normal und konform weiterarbeiten. In der Praxis bedeutet dies bei der Nutzung der Cloud-TSE-Lösung: Sollte die Cloud-TSE einmal nicht erreichbar sein, wird dies zuverlässig von gastronovi dokumentiert. Bei jedem Vorgang wird erneut geprüft, ob die TSE wieder erreichbar ist. Wenn dem so ist, wird ab diesem Zeitpunkt wieder normal weiter signiert. Auch hier muss der Gastronom keine zusätzliche Arbeit investieren.
Falls die Hardware-TSE ausfallen sollte, muss der Gastronom prüfen, ob der entsprechende Drucker oder das TSE-Modul ggf. defekt oder nicht richtig angeschlossen ist, und dann umgehend Maßnahmen ergreifen, um die Störfaktoren zu beheben.
Welche Auswirkung hat die neue Verordnung auf die Kassen-Nachschau?
Das Finanzamt kann bereits seit dem 1. Januar 2018 Kassenkontrollen durchführen, ohne diese vorher anzukündigen. Daher ist für den Gastronomen eine nachvollziehbare und lückenlose Dokumentation aller Vorgänge von elementarer Bedeutung. Die Software von gastronovi hilft, die Daten unkompliziert und übersichtlich bereitzustellen.