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Catering Management

www.lebensmittelklarheit.de – Portal für Lebensmittel-Mogeleien geht online

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By on 20. Juli 2011 Aktuelles

Kalbswürstchen mit viel Schweinefleisch, angebliche Vitaminbomben, Käsevariationen ohne Milch: Irreführende Angaben auf Lebensmittelpackungen können Kunden jetzt an ein neues Internetportal der Verbraucherzentralen melden. „Was drauf steht, muss auch drin sein. Darauf wollen sich die Kunden beim Einkauf verlassen können“, sagte Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) zum Start der Seite „Lebensmittelklarheit.de“ am Mittwoch in Berlin. Produkte unter Täuschungsverdacht sollen samt Stellungnahmen der Hersteller im Netz veröffentlicht werden. Die Branche wehrt sich massiv gegen einen „Pranger“.

Der König Kunde bekomme nun endlich die Möglichkeit, sich selbst kritisch zu äußern, sagte Gerd Billen, Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), der das Portal betreibt. Mit den Beschwerden, die eine Internetredaktion bearbeite, werde verantwortungsvoll umgegangen, versicherte er. Über ein Formular können Kunden online Produkte melden, bei denen sie sich getäuscht fühlen. Der Hersteller bekommt sieben Tage Zeit für eine Stellungnahme, die dann mit der Beschwerde und einem Verbraucherschützerkommentar samt Produktfoto eingestellt wird. Ist eine Aufmachung umstritten, aber rechtlich zulässig, soll das Produkt nur anonymisiert dargestellt werden.

 „Dialog ist das Gegenteil von Pranger“

Das Portal solle zeigen, wo Verbraucher der Schuh drücke und Regeln möglicherweise angepasst werden müssten, sagte Aigner. Ihr Ministerium fördert das Projekt mit 775 000 Euro. Dabei gehe es um einen seriösen Dialog zwischen Verbrauchern und Wirtschaft. „Dialog ist das Gegenteil von Pranger.“ Lebensmittelkennzeichnungen würden unterschiedlich wahrgenommen, wie eine in Auftrag gegebene Umfrage gezeigt habe. So finde ein Drittel der Verbraucher sie lückenhaft, ein Drittel bemängele zu viele Angaben, ein weiteres Drittel sei mit den Informationen zufrieden.

Die Branche kritisierte das Vorhaben scharf. „Niemand darf durch eine öffentliche Zurschaustellung bestraft werden, wenn er sich an Recht und Gesetz hält“, sagte der Vorsitzende der Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE), Jürgen Abraham. Es sei nicht akzeptabel, wenn eine andere, nicht legitimierte Instanz als Behörden und Gerichte darüber entscheide, „ob ein Produkt quasi mit amtlichem Anstrich öffentlich abgewertet wird“. Dies könne die Existenz von Unternehmen und Arbeitsplätze bedrohen. (dpa)

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