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Catering Management

1:0 für den Mindestlohn

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By Anne Amlinger on 2. Februar 2016 Branche intern

Foto: NGG
Foto: NGG

Alles spricht für einen Mindestlohn-Erfolg: Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) hat einen „Fakten-Check“ zum gesetzlichen Mindestlohn gemacht. Sie beauftragte dazu das renommierte Pestel-Institut in Hannover, den Mindestlohn von 8,50 Euro nach einem Jahr wissenschaftlich auf den Prüfstand zu stellen. Ende Januar hat die NGG nun die „Mindestlohn-Analyse“ vorgelegt.

Die NGG-Vorsitzende Michaela Rosenberger zieht dabei eine positive Bilanz: „Der gesetzliche Mindestlohn hat sein erstes Praxis-Jahr bestanden – und zwar mit Bravour. Alle Fakten, die wir analysiert haben, sprechen dafür, dass der feste Lohnsockel einen guten Effekt für Beschäftigung und Wirtschaft hat. Und er ist vor allem auch der Einstieg in den Lohn-Aufstieg für Menschen, die zuvor mit Niedrigstlöhnen abgespeist wurden.“ Vom „Schreckgespenst Mindestlohn“, vor dem die Arbeitgeber gewarnt hätten, sei nichts übrig geblieben: Der Mindestlohn sei weder „Konjunktur-Bremser“ noch „gefährlicher Job-Killer“, so Rosenberger. Es stehe damit „1:0 für den Mindestlohn“, der jetzt weiterentwickelt werden müsse.

Die NGG-Chefin verweist auf eine positive Beschäftigungssituation im Hotel- und Gaststättengewerbe: „Hotels, Pensionen, Restaurants und Gaststätten haben vom Koch bis zur Kellnerin mehr Personal eingestellt. Insgesamt arbeiteten dort im Juni vergangenen Jahres bundesweit gut 64.500 Menschen mehr als noch im Vergleichsmonat des Vorjahres, als es den gesetzlichen Mindestlohn noch nicht gab“, sagt Rosenberger. Dies sei ein Plus von immerhin 3,5 Prozent. Besonders stark sei dabei die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Jobs in der Branche gestiegen. Hier habe es einen Zuwachs von gut 54.900 Arbeitsplätzen gegeben – und damit ein Plus von 5,8 Prozent.

Nach Angaben der NGG hat der Mindestlohn dazu geführt, dass etliche Arbeitgeber aus Mini-Jobs reguläre Stellen gemacht haben. Das gelte nicht nur für das Gastgewerbe. „Viele Mini-Jobs waren besonders schlecht bezahlt. Durch den Mindestlohn sind die Mini-Jobber über die 450-Euro-Grenze gerutscht. Das sind jetzt sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze. Diese Menschen haben damit etwas Besseres als den Mini-Job. Das ist ein Riesenerfolg“, so Rosenberger. Dabei hat die Arbeitslosigkeit, so die NGG, im „Mindestlohn-Jahr 2015“ abgenommen: Im letzten Dezember waren bundesweit rund 2.681.000 Menschen ohne Beschäftigung – und damit 3 Prozent weniger als noch ein Jahr zuvor. Auch die Beschäftigtenzahl insgesamt habe sich mit dem gesetzlichen Mindestlohn positiv entwickelt: Im Sommer des vergangenen Jahres gab es bundesweit rund 596.600 Menschen mehr, die einen Job hatten, als noch im Sommer des Vorjahres. Ein Plus von 2 Prozent.

Und auch der Staat profitiert vom Mindestlohn, sagt die NGG. Er musste weniger Menschen unterstützen und sparte bei den Hartz-IV-Ausgaben. Denn die Zahl der Aufstocker ist zurückgegangen: „Im Juni vergangenen Jahres gab es bundesweit nahezu 48.800 Aufstocker weniger – ein Rückgang um 4,1 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat. Diese Menschen können nun von ihrer Arbeit leben. Sie sind nicht länger auf die ‚Stütze vom Staat‘ angewiesen“, so Rosenberger.

 

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