Die Hygiene-Ampel ist seit dem 22. März 2017 in Nordrhein-Westfalen gültiges Gesetz. Zwischenzeitlich hat nun auch Niedersachsen beschlossen, noch 2017 mit der Veröffentlichung der amtlichen Kontrollergebnisse zu beginnen. Das bringt nicht nur Gastronomen, sondern auch Lebensmittelkontrolleure ins Schwitzen. Denn sie müssen die Zahl der Kontrollen erhöhen, sobald die Ampel von „grün“ auf „gelb“ oder „rot“ springt. Mit Blick auf die Bundestagswahl 2017 hat der Bundesverband der Lebensmittelkontrolleure nun ein Positionspapier aufgelegt.
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