Standardisierte Prozesse, Einsatz digitaler Technik, gutes Zusammenspiel von Fachkräften und Mitarbeitern ohne formale Bildungsnachweise: Die Systemgastronomie steht für hohe Flexibilität in puncto Personal- und Prozessmanagement – eine Flexibilität, die sie auch von ihren Mitarbeitern fordert. Trotzdem erhalten auch Mitarbeiter in Tarifunternehmen in der untersten Lohngruppe derzeit nicht mehr als den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn von 8,84 Euro pro Stunde. Guido Zeitler, Verhandlungsführer der Gewerkschaft Nahrung – Genuss – Gaststätten (NGG) spricht vom „McJob“-Image der Branche und fordert in den aktuellen Tarifverhandlungen einen Einstiegslohn, der deutlich über dem Mindestlohn liegt. Verhandlungsgegnerin Andrea Belegante, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbands der Systemgastronomie, erklärt, weshalb sich Wertschätzung nicht nur im Stundenlohn ausdrückt.
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