Der Strafprozess beim Wuppertaler Schöffengericht gegen zwei Automatenbetreiber hat mit Freisprüchen geendet. Bei dem Unglück, das sich im Oktober 2008 im Vorraum einer Turnhalle in Wuppertal zugetragen hatte,
war ein Süßwarenautomate umgestürzt und auf einen eineinhalb Jahre alten Jungen gefallen, der dabei tödliche Verletzungen erlitt (VM berichtete). Der Automat war 1996 von einem Operator aufgestellt und im Rahmen einer Geschäftsübertragung im Frühjahr 2008 von seinem Nachfolger übernommen worden. Die Staatsanwaltschaft hatte dem ursprünglichen Operator vorgeworfen, er habe den Automaten nicht gemäß der Montaganleitung des Automatenherstellers installiert. Dem Nachfolger wurde angelastet, die Standsicherheit des Geräts nicht überprüft zu haben.
Nicht in der vorhergesehenen Weise installiert
Nach mehreren Prozesstagen, der Anhörung von über 30 Zeugen und der Befragung zweier Sachverständiger kam das Gericht in seinem Urteil zu dem Ergebnis, dass den Automatenbetreibern kein schuldhaftes Verhalten nachgewiesen werden könne. Zwar sei der Automat nicht in der vom Gerätehersteller vorgesehenen Weise installiert worden, doch habe das Gerät 12 Jahre sicher gestanden. Dass der Automat nur wenige Tage nach der letzten Befüllung umgestürzt sei, beruhe darauf, dass Vandalen das Gerät aus seiner Verankerung gerissen und in einem labilen Zustand zurückgelassen hätten.
Das Gericht folgte auch der Argumentation des Kölner Rechtsanwalts, der den Nachfolge-Operator verteidigte, wonach nicht ausgeschlossen werde könne, dass der Automat aufgrund der enormen Gewaltanwendung auch dann in die unsichere Position geraten wäre, wenn er nach der Herstellervorgabe befestigt worden wäre. Derzeit ist offen, ob die Eltern des getöteten Jungen, die an dem Prozess als Nebenkläger beteiligt waren, gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen werden.
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