Mehrwegpflicht: Warum und ab wann?
In Deutschland fallen aktuell täglich 770 Tonnen an Einwegverpackungen durch den To-Go-Sektor an. Das ist nicht nur viel zu viel vermeidbarer Müll, sondern auch sehr teuer. Vor diesem Hintergrund hat der Bundestag eine Gesetzesänderung auf den Weg gebracht, durch die die Gastronomie-Betriebe in Deutschland ab dem 1. Januar 2023 eine Möglichkeit für Mehrweggeschirr anbieten müssen. Der verbreitete Begriff “Mehrwegpflicht” ist genau genommen irreführend, da es sich viel eher um eine Angebotspflicht für Mehrweglösungen handelt. Was das für Betriebe verschiedener Größe bedeutet und wie ihr euch absichern könnt lest ihr im wertvollen Whitepaper zur Mehrweg-Angebotspflicht von Relevo.
Laden Sie sich das Whitepaper “Angebotspflicht für Mehrweg im ToGo Bereich” hier als PDF runter. Bitte geben Sie in den nachfolgenden Feldern Ihre Daten an, um eine E-Mail mit dem Link zu dem PDF zu erhalten:
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