In NRW soll von 2017 bis 2019 verbindlich für alle Lebensmittelbetriebe die Hygieneampel vergeben werden. Jetzt kommt es daher auf die richtige Vorbereitung an. Welche Neuerungen kommen und wie die gesetzlichen Anforderungen aussehen, erklärt ein umfangreiches E-Book, das das Hygiene-Netzwerk kürzlich herausgebracht hat. Es wird kostenlos zum Download angeboten.
Das Hygiene-Transparenzsystem soll mithilfe des Kontrollbarometers in Form der Hygieneampel über die Ergebnisse der Kontrollen der Lebensmittelüberwachung in allen Gaststätten und an Verkaufsstellen für Lebensmittel informieren. Derzeit gibt es bundeweit ca. bei jeder vierten Kontrolle Beanstandungen die zu Bußgeldern bis hin zur Betriebsschließung führen.
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat inzwischen einen entsprechenden Gesetzesentwurf beschlossen. Sobald der Landtag das neue Gesetz verabschiedet hat und das Gesetz in Kraft tritt, werden die Betriebe verpflichtet, das Kontrollbarometer nach einer Übergangsphase von 36 Monaten für Kundinnen und Kunden leicht zugänglich zu machen, zum Beispiel durch Aushang an der Eingangstüre. Dieses neue Gesetz wird dann für ca. 195.000 Betriebe in NRW Gültigkeit haben.
Bei jeder Kontrolle der Lebensmittelüberwachung kommt es im Nachgang zu einer Risikobewertung mit bis zu 200 Punkten. Je mehr Punkte der Betrieb herbei erhält, desto höher wird das Risiko eingeschätzt, das von dem Betrieb ausgeht. Sprich, viele Punkte hohes Risiko, wenige Punkte, geringes Risiko. Über die Punktevergabe erfolgt eine Einteilung der Betriebe in insgesamt 9 Risikogruppen. Bei einer Einstufung in die Risikoklasse 1 erhält der Betrieb einen Besuch mindestens 1 Mal in der Woche, bei einer Einstufung in Risikoklasse 9 nur alle 3-5 Jahre.
Ein wesentlicher Bestandteil dieser Risikoeinstufung über das Punktesystem sind die Schwerpunkte: Einstufung des Betriebes (abhängig von Umsatz, Kundenzielgruppe und Art des Lebensmittels), Verlässlichkeit des Unternehmers, Durchführung von Hygieneschulungen, Organisation der Rückverfolgbarkeit, Aufbau und Inhalt des HACCP-Konzeptes, Durchführung und Dokumentation der Temperaturmessung, Eigenuntersuchungen der hergestellten Lebensmittel, baulicher Zustand, Schädlings-Management sowie der Personal- und Produktionshygiene. Für jeden dieser Bereiche gibt es eine Bewertung im Punktesystem. Hierbei unterliegt speziell der Bereich der Hygiene, der Schädlingsbekämpfung, der Hygieneschulung sowie der Personal- und Produktionshygiene der Bewertung im Bereich der Hygieneampel.
Das heißt, bei jeder Kontrolle erfolgt die Risikoeinstufung neu und über diese gleichzeitig die Bewertung der Betriebe mit der Hygieneampel, da dies Bestandteil der Risikobewertung ist.
Das 150 Seiten umfassende E-Book soll soll als Leitfaden helfen die komplizierten Einstufungen durch die Lebensmittelüberwachung zu verstehen um diese dann auch umsetzen zu können. Grundlage für die Risikobeurteilung von Lebensmittelbetrieben ist die Allgemeine Verwaltungsvorschrift Rahmenüberwachung (AVV Rüb). Hier erhalten Sie das kostenlose E-Book zur Hygieneampel und den Anforderungen in der Praxis.