Beim Lebensmittel-Einkauf im Internet werden Konsumenten aus Sicht von Verbraucherschützern mitunter ausgetrickst. Einige Online-Shops würden gegen Gesetze verstoßen, indem sie zum Beispiel bei der vorgeschriebenen Angabe des Grundpreises schummeln oder ihn gar nicht erst nennen, berichtete die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen unter Berufung auf eigene Stichproben bei zehn Internet-Anbietern. Als Folge würden nun mehrere Web-Shops abgemahnt, teilte die Verbraucherzentrale am Mittwoch in Düsseldorf mit.
Gesetzliche Grauzone ermöglicht Schummelei
Händler seien verpflichtet, in unmittelbarer Nähe des Endpreises auch den Grundpreis anzugeben – also den Preis pro Mengeneinheit, zum Beispiel Kilogramm oder Liter. Das soll den Verbrauchern auch bei unterschiedlichen Packungsgrößen einen Preisvergleich ermöglichen. Die Tester fanden im Internet jedoch reihenweise Produkte, bei denen diese Angabe fehlte.
Bei Obstkonserven oder Würstchengläsern gilt immer das “Abtropfgewicht” als Basis für die Berechnung des Grundpreises. Doch mehrere Online-Shops rechneten mit dem Bruttopreis, also inklusive Flüssigkeit. “Kunden, die den Angaben vertrauen, können da ganz schön reinfallen”, sagte ein Sprecher der Verbraucherzentrale.
In vielen Fällen nutzten Internet-Anbieter hier außerdem eine Grauzone aus. Denn das Abtropfgewicht müsse zwar auf der Verpackung aufgedruckt sein, aber nicht bei den Produktinformationen im Internet explizit ausgewiesen werden.(dpa)
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